Kosten für Osteopathie
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen je nach Aufwand zwischen 70,- und 90,- Euro pro Sitzung. Dafür sollten Sie eine Stunde einplanen. Sie beinhaltet auch notwendige Besprechungen.
Die 1. Behandlung dauert ca. 1St.15 Min. bis 1St. 30 Min. – die Kosten hierfür betragen zwischen 100,- und 120,- Euro.
Die privaten Krankenkassen, Beihilfe und private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Konditionen. Es empfiehlt sich, bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen. Dabei brauchen die Versicherten i.d.R. kein Rezept vom Arzt. Es kann dann nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten für osteopatische Behandlungen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- ein Privatrezept für 6 x Osteopathie mit Diagnose, welches vom Arzt jedlicher Fachrichtung (z.B. Haus-, HNO-, Frauenarzt usw.) ausgestellt werden könnte.
- die Voraussetzungen für Therapeuten : abgeschlosse Osteopathie-Ausbildung und Angehörigkeit einem Osteopathieverband - erfülle ich selbstverständlich.
Es empfiehlt sich, vor dem Behandlungsbeginn sich diesbezüglich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Kosten für Kinder-Osteopathie
Eine Behandlung kostet 70,- Euro. Für Familien, die finanziell schlechter gestellt sind, kann dies berücksichtigt werden.
Kosten für Naturheilkunde
Die Kosten für eine Stunde dieser Behandlung betragen 60,- Euro.
Kosten für Physiotherapie
Die Physiotherapie wird für Privatversicherten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler angeboten. Privatversicherte bekommen entsprechend der Leistung (z.B. Physiotherapie, Manuelle Therapie, Wärme, Fango, Kälte, heiße Rolle ect.) eine Rechnung, die Sie bei ihrer Privatversicherung wie gewohnt einreichen können.
Für Selbstzahler kostet eine Behandlung 30,- Euro , die.Behandlungsdauer beträgt 30 Minuten.
Ich bitte Sie, die Kosten gleich nach jeder Behandlung in bar zu entrichten. Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung bzw. eine Rechnung.
Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sind rechtzeitig abzusagen – mindestens 24 Std. vor dem Termin.
Sofern der kurzfristig abgesagte Termin nicht noch neu vergeben werden kann, muss ich Ihnen nach der Rechtslage eine Rechnung für den Ausfalltermin stellen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.